Haftbefehl

Haftbefehl

Nicht selten klicken im Sexualstrafrecht die Handschellen und der Beschuldigte wird entgegen der Unschuldsvermutung festgenommen. Oft ist der Grund der Verdacht einer Vergewaltigung.

Nun heißt es für den Beschuldigten und die Angehörigen richtig zu handeln !

Machen Sie keine vorschnellen Angaben ! Sie wissen nicht was Ihnen im Detail vorgeworfen wird.

Suchen Sie sich selber Ihren Strafverteidiger aus – auf den sie ein zwingendes Recht haben – und lassen Sie sich nicht irgendeinen beiordnen.

Bewahren Sie Ruhe, auch wenn dieser Moment unerträglich erscheint und sagen Sie bis zum ersten Gespräch mit dem Anwalt Ihres VERTRAUENS nichts !

Der Strafverteidiger wird Sie dann vor dem Haftrichter vertreten und die richtigen Anträge stellen, er wird Kontakt mit Ihrer Familie aufnehmen und alles in die Wege leiten, um sie aus der Untersuchungshaft herauszuholen. Oftmals ist auch hier auch ein Mittel eine Kaution zu stellen oder in die Haftbeschwerde zu gehen. Das jeweilige Vorgehen kann nur am Einzelfall entschieden werden.