Freispruch im Verfahren wegen versuchten Totschlags – effektive Verteidigung

Ausgangssituation

Die Verteidigung begann mit einem Anruf der Kriminalpolizei: Unser Mandant war festgenommen worden – der Vorwurf lautete versuchter Totschlag. Hintergrund war ein angeblicher Schubser aus einer Höhe, die nach Ansicht der Ermittler zu lebensgefährlichen Verletzungen hätte führen können.

Zu diesem Zeitpunkt drohte unserem Mandanten ein schwerer Tatvorwurf mit erheblicher strafrechtlicher Tragweite.

Vorgehen meiner Kanzlei

Bereits früh stellte sich heraus, dass sich der ursprüngliche Verdacht nicht in dieser Schärfe bestätigen ließ. Aufgrund der Tätigkeit meiner Kanzlei wurde der Mandant zeitnah aus der Haft entlassen.

In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht arbeitete meine Kanzlei durch eine gezielte Befragungsstrategie und eine präzise abgestimmte Mischung aus Schweigen und Redenlassen heraus, dass zwar eine Körperverletzungsabsicht im Raum stand, jedoch kein Tötungsvorsatz – ein entscheidender Unterschied im Strafrecht.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass der Mandant in einer Notwehrsituation handelte. Der Verlauf der Beweisaufnahme bestätigte diese Linie so sehr, dass selbst die Staatsanwaltschaft am Ende in Teilen Notwehr beantragte und nur hinsichtlich einzelner Aspekte auf eine Verurteilung plädierte.

Ergebnis der Verteidigung

Nach einem umfassenden und auf den Punkt gebrachten Schlussvortrag entschied das Gericht:
Freispruch in allen Punkten.

Das Gericht sah die gesamte Handlung unseres Mandanten als Notwehrakt und damit als straflos an.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie entscheidend die richtige Verteidigungsstrategie sein kann: Manchmal liegt der Unterschied zwischen einem Verfahren wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht und einem vollständigen Freispruch vor dem Amtsgericht allein in der Qualität der Verteidigung.