Freispruch im Betrugsverfahren – erfolgreiche Verteidigung im Online-Handel

Ausgangssituation

Ein Mandant wandte sich an meine Kanzlei mit der Bitte, ihn in einem Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Verkäufen über eBay zu verteidigen. Ihm wurde vorgeworfen, Ware verkauft, aber nicht verschickt zu haben – der klassische Vorwurf des sogenannten Warenbetrugs im Online-Handel.

Vorgehen meiner Kanzlei

Meine Kanzlei zeigte die Verteidigung an und bereitete die Hauptverhandlung umfassend vor. Ziel war es, substantielle Zweifel am Tatvorwurf zu begründen.
In der Verhandlung wurde hervorgehoben, dass der Mandant über 70 durchweg positive Bewertungen vorweisen konnte – ohne auch nur einen einzigen vorherigen Betrugsverdacht.
Zudem stellte sich heraus, dass der angebliche Käufer dem Mandanten selbst eine falsche Adresse übermittelt hatte, was die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen deutlich beeinträchtigte.

Ergebnis der Verteidigung

Die Beweislage sprach so klar für den Mandanten, dass selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragte. Das Gericht folgte diesem Antrag: Freispruch in allen Punkten.
Besonders erfreulich: Der Mandant erhält sogar seine gesetzlichen notwendigen Auslagen erstattet.

Ein voller Erfolg für meine Kanzlei und ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung und klare Beweisführung in Fällen des angeblichen Warenbetrugs ist.