In diesem Fall ging es um die Prüfung mehrerer Strafbefehle, die im Zusammenhang mit verschiedenen Ermittlungsverfahren wegen Kleinstdelikten standen. Der Mandant wandte sich an meine Kanzlei, nachdem bereits erste Strafbefehle erlassen worden waren. Nach Anzeige der Verteidigung gingen nach und nach weitere Strafbefehle ein – teilweise mit über 90 Tagessätzen. Insgesamt drohte damit eine Summe, die deutlich über der Grenze zur Eintragung einer Vorstrafe lag.
Meine Kanzlei legte fristgerecht Einspruch gegen sämtliche Strafbefehle ein und sorgte dafür, dass das Gericht nicht jedes Verfahren einzeln ansetzte. Stattdessen wurden alle Verfahren in einer einzigen Hauptverhandlung zusammengelegt, was eine strategisch abgestimmte und effektive Verteidigung möglich machte.
In der schließlich gemeinsam durchgeführten Hauptverhandlung erreichte meine Kanzlei ein Ergebnis, das für den Mandanten entscheidend war: Aus der Vielzahl der Strafbefehle entstand nur ein einziges Urteil, das die Grenze von 90 Tagessätzen nicht überschritt. Damit blieb der Mandant insgesamt nicht vorbestraft – trotz ursprünglich erheblich höherer Gesamtbelastung.
Ein voller Erfolg für meine Kanzlei und ein prägnantes Beispiel für die Bedeutung einer konsequent geplanten Verteidigungsstrategie.

