Gebt euren Handy-PIN nicht heraus – auch nicht bei einer Hausdurchsuchung

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Viele Mandanten machen denselben Fehler:

Sie geben der Polizei oder Kriminalpolizei bei einer Hausdurchsuchung den PIN ihres Handys heraus.
Das ist einer der größten Fehler im Strafrecht – egal, ob es um Betäubungsmittel, Drogen, Diebstahl, Körperverletzung oder Sexualstrafrecht geht.

Mit der Herausgabe des PINs ermöglicht ihr den Ermittlungsbehörden den Zugriff auf alle Daten: Nachrichten, Fotos, Kontakte, Social Media.
Und die Polizei schaut sich alles an. Nicht nur das, was mit dem Vorwurf zu tun hat.

Ihr müsst den PIN nicht herausgeben. Selbst wenn ihr ihn später mitteilen wollt: Das kann jederzeit über euren Strafverteidiger laufen.
Schneller geht dadurch nichts. Billiger wird auch nichts.

Gerade im Stress einer Durchsuchung darf man keine unüberlegten Angaben machen.
Bleibt ruhig – und gebt den PIN nicht heraus.

Das Lesen hier kostet nur zwei Minuten – kann euch aber Jahre ersparen.