Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Durch den Wandel der Sexualmoral ist auch das Sexualstrafrecht dem Wandel unterworfen.
 
Zum Sexualstrafrecht zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus.
 
Das Sexualstrafrecht ist ein sensibles Thema, bei dem Betroffene Ihre Rechte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.
 
Seit den Reformen 2017 – „Nein heißt Nein“ und 2020 ist die Gefahr der Bestrafung gestiegen. Seit Juli 2020 ist der Besitz von „einem“ kinderpornographischen Bild ein Verbrechen und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bestraft.