Durchsuchungsbeschluss
Oftmals bekommt der Beschuldiget das erste Mal von dem Verdacht gegen ihm mit, wenn es morgens an der Tür klingelt und die Polizei die Wohnung durchsuchen möchte.
Lassen Sie sich unbedingt vorher den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Ohne Beschluss gewähren Sie freundlich keinen Zutritt.
Achten Sie darauf, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Räumlichkeiten durchsucht werden und keine weiteren.
Seien Sie freundlich aber sagen Sie kein Wort zu den Vorwürfen. Seien Sie sicher, dass alles was Sie tun oder sagen von einem der Beamten vermerkt wird.
Wichtig: Ihren PIN oder Passwort müssen Sie NICHT herausgeben. Egal was man Ihnen vor Ort sagt. Für Sie gilt der übergeordnete – nemo tenetur se ipsum accusare – Grundsatz. D.h. Sie müssen sich nicht selbst belasten du auch nichts tun, was zu einer – möglichen – Überführung führen kann. Dazu zählt natürlich auch Zugriff auf Ihren Daten zu verschaffen.
Und wissen Sie tatsächlich noch was irgendwann, irgendwer Ihnen mal per whattsapp geschickt hat ??

